Goldau: Immobilisation von Gehegewild

Weiterbildung für Hirschhalter
Date: jeudi, le 03 avril 2025 - 08:30 à 16:30
Lieu: Natur- und Tierpark Goldau, Restaurant Grüne Gans, 6410 Goldau
Nombre minimum d'inscriptions: 12
Nombre maximum d'inscriptions: 40
Nombre de places libres: 40
Délai d'inscription: 09.03.2025

Das Immobilisieren eines Hirsches ist mit viel Stress für das Tier verbunden. In diesem Kurs erfahren Sie, wie Sie Verletzungen, Folgeschäden oder sogar Verluste vermeiden können.

Der Zukauf eines neuen Stieres, der Verkauf eines Zuchttieres oder tierärztliche Massnahmen
wie beispielsweise die Geburtshilfe: In bestimmten Situationen ist es nötig, gezielt ein Tier in einem Hirschgehege einzufangen. Dies kann durch das Einfangen in einer speziellen Vorrichtung oder mittels Narkotisierung erfolgen.

Betäubungsmittelgesetz

Seit dem 1. Mai 2019 fällt Ketamin unter die Betäubungsmittelgesetzgebung und die Abgabe von Betäubungsmitteln für Nutztiere ist grundsätzlich verboten. 

Für gewisse Wildtiere sind Mischungen, die Ketamin enthalten (normalerweise die sog. «Hellabrunner-Mischung» bestehend aus Ketamin und Xylazin) das einzig geeignete Narkosemittel für die Distanzimmobilisation.

Ketamin für die Distanzimmobilisation

Mit den Anpassungen in der Tierarzneimittelverordnung vom 1. Juli 2022 wird die Abgabe von Ketamin zwecks Distanzimmobilisation von freilebendem und in Gehege gehaltenem Wild deshalb von diesem Verbot ausgenommen. Damit darf Ketamin durch Tierärztinnen und Tierärzte unter bestimmten Voraussetzungen an Fachpersonen abgegeben werden. 

Anforderungen für Bezug und Anwendung der Hellabrunner-Mischung

Der Bezug und die Anwendung der «Hellabrunner-Mischung» ist an eine kantonale Bestätigung geknüpft. Für die Erteilung der Bestätigung wird in jedem Fall die Absolvierung eines theoretischen, vom BLV genehmigten Fachkurses inkl. bestandener Prüfung von der Fachperson verlangt. Diese vom BLV bewilligte Weiterbildung bietet sich auch für Hirschhalter an, welche ihre Tiere ohne Ketamin sedieren.

Fristen

Diese Regelungen sind gültig ab 1. Juli 2022. Fachpersonen müssen den vom BLV genehmigten Fachkurs innerhalb von 3 Jahren ab 1. Juli 2022 absolvieren.

Content

  • Rechtliche Grundlagen einer Narkose
  • Praktische Herangehensweise bei der Immobilisation
  • Alternativen zur Narkose
  • Praktische Übungen mit Distanzinjektionsgeräten
  • Korrektes Handling der Tiere vor, während und nach der Immobilisation
  • Am Schluss des Kurses: Überprüfen der Kenntnisse

Frais

inkl. Mittagessen

Mitglieder BGK CHF 270.00
Nicht-Mitglieder CHF 350.00

Die Rechnung erhalten Sie mit der Durchführungsbestätigung einige Tage vor dem Kurs.

Abmeldung
Eine kostenlose Abmeldung ist möglich bis eine Woche vor Kursbeginn. Für Abmeldungen bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn wird Ihnen der Kurs zu 50 % verrechnet. Ohne Abmeldung oder bei Nicht-Erscheinen wird die ganze Kurspauschale in Rechnung gestellt. Sie können uns jedoch eine Ersatzperson stellen.

Mittagessen:
Für das Mittagessen stehen diverse Menus aus dem Selbstbedienungsrestaurant zur Auswahl.

Unterlagen/Kursbestätigung:
werden am Kurstag abgegeben

Anreise:
Der Kurs findet im Restaurant Grüne Gans statt. Begeben Sie sich nicht zum Parkeingang, sondern zum Jägerweg und dem Parkplatz Jägerweg. Das Restaurant ist von dort her zugänglich.

Anreise